Kanzlei-Maßnahmen zum Schutz vor Corona
Wir schützen unsere Mitarbeiter und Mandanten, indem wir standortspezifisch die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen und Verhaltensregeln umsetzen.
- Persönliche Kontakte möchten wir auf das Nötigste beschränken. Lassen Sie sich von uns via Telefon oder Videokonferenz beraten. Nutzen Sie auch gern die digitale Verwaltung.
- Im Ausnahmefall bleiben Besuche in unseren Kanzlei-Räumen unter Einhaltung des Mindestabstandes und nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich.
- Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
- Halten Sie den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 m ein.
- Desinfektionsmittel-Spender befinden sich im Empfangsbereich.
- Türklinken und Tische werden nach jeder Besprechung desinfiziert sowie alle Räume regelmäßig gelüftet.
- Bitte halten Sie sich an das Personenleitsystem und nutzen Sie die Gästetoiletten.
- Verzichten Sie auf unbeteiligte Begleitpersonen.
- Besuchen Sie uns nur, wenn Sie gesund sind.
- Falls Sie aus einem Risikogebiet anreisen, bitten wir um vorherige Rücksprache.
Unsere Mitarbeiter arbeiten vermehrt im Homeoffice. Wir bitten um Verständnis, wenn Ihr Ansprechpartner nicht wie gewohnt sofort erreichbar ist und es zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten kommt.